AGB


der bdL KG.Büro für Daten & Lichttechnik KG, kurz: „bdL KG“

 

1.)  GELTUNG DER BEDINGUNGEN

1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der bdL KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
 
1.2. Mit Zugang des Angebotes oder der Auftragsbestätigung, mit Unterzeichnung der Bestellung oder des Lieferscheins, der von der bdL KG, deren Vertreter oder des von ihr beauftragten Spediteurs vorgelegt wird, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers / Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn die bdL KG diese schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

2.)  ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Die Angebote der bdL KG sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die bdL KG 30 Tage gebunden. Die Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform oder der fernschriftlichen (Fax) Bestätigung der bdL KG. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
 
2.2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Maß- Gewichts- und Leistungsbeschreibungen sind nur annähernd maßgeblich und unverbindlich.
 
2.3. An Kostenanschlägen, Zeichnungen, Entwürfen, Entwurfsplanungen und anderen Unterlagen behält sich die bdL KG alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne schriftliche Genehmigung der bdL KG zugänglich gemacht werden.

 

3.)  UMFANG DER LEISTUNGEN

Für den Umfang der zu erbringenden vertraglichen Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung der bdL KG maßgebend, im Falle eines Angebots der bdL KG mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme ist das Angebot des bdL KG maßgebend, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die bdL KG.

 

4.)  EIGENTUMSVORBEHALT

4.1. Grundsätzlich und ausschließlich erfolgen Geschäftsvorgänge der bdL KG unter dem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent die die bdL KG aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller / Käufer jetzt oder künftig zustehen, bleiben Artikel oder Leistungen Eigentum der bdL KG.
 
4.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für die bdL KG als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit)-Eigentum der bdL KG durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)- Eigentum des Bestellers / Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die bdL KG übergeht.
 
4.3. Der Besteller / Käufer verwahrt unentgeltlich das (Mit)-Eigentum der bdL KG, welches im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet wird. Vorsorglich werden die dem Besteller / Käufer von der bdL KG gelieferten Waren auch sicherungsübereignet, die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Besteller / Käufer die Ware unentgeltlich für die bdL KG verwahrt. Der Besteller / Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung sind in keinem Fall zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller / Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die bdL KG ab.
 
4.4. Die bdL KG ermächtigt den Besteller / Käufer widerruflich, die an die bdL KG abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Besteller / Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
 
4.5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller / Käufer auf das Eigentum der bdL KG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers / Käufers,- insbesondere Zahlungsverzug- ist die bdL KG berechtigt, die Vorbehaltsware unverzüglich und ohne Rechtsmittel einzuziehen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers / Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die bdL KG liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet- kein Rücktritt vom Vertrag vor.
 

5.)  PREISE / ZAHLUNGEN

5.1. Die Preisangaben gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk und sind soweit nicht anders angegeben grundsätzlich Netto, zuzüglich Frachtkosten und der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in unseren Auftragsbestätigungen und Rechnungen gesondert ausgewiesen. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet. Sämtliche Preisangaben sind unverbindlich und freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die nicht vorher angekündigt werden muss.
 
5.2. Die Versendung erfolgt unfrei auf Risiko und auf Kosten des Bestellers / Käufers zuzüglich eines angemessenen Verpackungsaufschlags. Bei Bestellungen unter einem Nettolistenpreis von einhundert EURO erfolgt ein Mindermengenaufschlag pro Bestellung.
 
5.3. Regelmäßig erfolgt die Zahlung per Kontogutschrift oder in bar oder per Nachnahme. Die Zahlungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ohne jeden Abzug an die bdL KG zu leisten. Wegen der durch den Auftrag des Bestellers / Käufers begründeten eigenen Verpflichtungen der bdL KG sind durch den Besteller / Käufer grundsätzlich 50% als Anzahlung und der Restbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung zu entrichten. Die Anzahlung erfolgt durch den Besteller / Käufer mindestens fünf Tage nach Auftragserteilung.
 
5.4. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der bdL KG bestrittenen Gegenansprüche des Bestellers / Käufers sind nicht statthaft. Eine Zahlung gilt erst dann  als erfolgt, wenn die bdL KG über den Betrag in voller Höhe verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die bdL KG ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber, Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers / Käufers und sind sofort fällig.
 
5.5. Wenn der Besteller / Käufer mit einer Teilzahlung aus seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug kommt, insbesondere ein Scheck oder eine Banklastschrift nicht eingelöst wird oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der bdL KG andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers / Käufers in Frage stellen, so ist die bdL KG berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks, Banklastschriften oder Wechsel angenommen hat. Sie ist im Fall des Verzugs außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Alle Zahlungen haben direkt an die bdL KG zu erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht nicht zur Entgegennahme von Zahlungsmitteln berechtigt. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheckbetrag dem Konto der bdL KG gutgeschrieben ist. Die bdL KG ist im übrigen auch berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
 
5.6. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefertermin mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der bdL KG.
 
5.7. Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Besteller / Käufer, des Rücktritts vom Vertrag durch die bdL KG, gem. § 455 BGB (Eigentumsvorbehalt) ist die bdL KG berechtigt 20 % des Kaufpreises zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zzgl. verauslagter Fracht- Verpackungs- und Rücksendefrachtkosten als Schadensersatz einzufordern. Den Vertragsparteien bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen.
 

6.)  GEWÄHRLEISTUNG

6.1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations-, oder Materialmängel schadhaft, bessert die bdL KG, bzw. der von ihr beauftragte Unterlieferant nach, oder liefert unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche Ersatz. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
 
6.2. Der Besteller / Käufer hat im Zusammenhang mit einer Nachbesserung im Gewährleistungszeitraum keinen Anspruch auf die Gestellung eines kostenlosen Ersatzgerätes. Wird ihm von der bdL KG ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt, so ist dieses Gestellung in jedem Fall kostenpflichtig. Schlägt die Nachbesserung trotz mehrfacher Nachbesserungen fehl, kann der Besteller / Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für gebrauchte Geräte, welche unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen geliefert werden.
 
6.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, mit Datum der Lieferung.
 
6.4. Der Besteller / Käufer muss die Sendung und technischen Geräte bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und die bdL KG unverzüglich von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort über eine Tatbestandsmeldung der den Transport ausführenden Person, oder eine schriftlich Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Besteller / Käufer unterschrieben sein muss, unterrichten. Im übrigen müssen der bdL KG offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Werden durch den Besteller / Käufer an der Lieferung Veränderungen durchgeführt, die nicht dem Originalzustand entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Im Fall einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt die bdL KG nach ihrer Wahl, dass das schadhafte Teil, bzw. Gerät zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an die bdL KG eingesandt wird oder der Besteller / Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und ein Servicetechniker der bdL KG zum Besteller / Käufer geschickt wird, um die Reparatur durchzuführen.
 
6.5. Falls der Besteller / Käufer verlangt dass die Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden sollten, kann die bdL KG diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewähr fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der bdL KG zu bezahlen sind.

6.6. Die bdL KG steht dem Besteller / Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung ihrer Erzeugnisse zur Verfügung. Sie haftet jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes wenn hierfür eine besondere Vergütung vereinbart wurde. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sowie aller in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen sind sowohl gegen die bdL KG als auch gegen ihre Erfüllungs-, bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
 
Dieses gilt nicht nur für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Besteller / Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit das Produktionshaftungsgesetz zur Anwendung kommt.

 

7.)  LIEFER- UND LEISTUNGSFRISTEN

7.1. Hinsichtlich der Frist für Lieferungen ist der Vertrag maßgebend. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller / Käufer zu liefernden Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert. Dies gilt insbesondere für Hindernisse die außerhalb des willens der bdL KG liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Vertragsgegenstandes von erheblichen Einfluss sind.
Dies gilt auch wenn Hindernisse bei Unterlieferanten eintreten. Die Frist gilt als eingehalten, bei Lieferung mit Beginn der Aufstellung oder Montage, oder bei Lieferung ohne Aufstellung und Montage, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Liefernder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen die der Besteller / Käufer zu verantworten hat, verzögert, so gilt die Frist als eingehalten mit Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.
 
7.2. Entschädigungsansprüche des Besteller / Käufers sind in Fällen verspäteter Lieferung auch nach Ablauf einer der
bdL KG gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Die Dauer der vom Besteller / Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf 6 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei der bdL KG beginnt. Die bdL KG  ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.
 
7.3. Liefer-, und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der bdL KG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von der bdL KG oder Unterlieferanten eintreten- hat die
bdL KG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die bdL KG, die Lieferung, bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschicken oder wegen des noch nicht erfüllbaren Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, jedoch ohne den Anspruch auf Verzugsentschädigung.
 
7.4. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers / Käufers verzögert, behält sich die bdL KG das Recht vor dem Besteller / Käufer einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die entstehenden Lagerkosten zu berechnen. Außerdem ist die bdL KG berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und ggf. Vom Vertrag zurückzutreten.
 

8.) ART DER LIEFERUNG / GEFAHRENÜBERGANG

Wird durch den Besteller / Käufer nicht ausdrücklich die Lieferart bestimmt, so liegt die Art der Lieferung im billigem Ermessen der bdL KG. Die Gefahr geht an den Besteller / Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende  Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der bdL KG verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers / Käufers verzögert, oder nimmt er die Waren nicht ab, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller / Käufer über. Eine erneute Meldung der Versandbereitschaft ist nicht erforderlich, wenn der Besteller / Käufer die Entgegennahme der per Nachnahme oder sonstig gelieferten Sendung verweigert hat. Die bdL KG ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen des Bestellers / Käufers zu versichern.

 

9.)  GERICHTSSTAND / TEILNICHTIGKEIT

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller / Käufer und der bdL KG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
 
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller / Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, und soweit gesetzlich zulässig, Berlin ausschließlich Gerichtsstand. Die bdL KG ist jedoch auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers / Käufers zu klagen.